Schadengutachten

In manchen Situationen hilft nur noch ein Gutachter weiter!

Oldtimer Bewertungen

Sie besitzen ein historisches Fahrzeug oder ein Liebhaberfahrzeugund benötigen eine Fahrzeugbewertung? ?

Herzlich willkommen bei Ingenieurbüro HAUF

 

Als anerkannter Kfz-Gutachter stehen wir Ihnen rund um die Themen Unfallgutachten, Schadenaufnahme und Fahrzeugbewertung tatkräftig zur Seite. Egal ob Neuwagen oder Oldtimer, Motorrad oder Sonderfahrzeug, mit unseren Kfz-Gutachten verleihen Sie Ihrer Position das nötige Gewicht.

So helfen wir Ihnen

Am Anfang unserer Dienstleistung steht immer der persönliche Kontakt. Nennen Sie uns Ihr Anliegen, wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und leiten im Anschluss alles Notwendige in die Wege. Am Ende haben Sie ein aussagekräftiges, professionelles Gutachten vorliegen, mit dessen Hilfe Sie sich vor Gericht, bei Ämtern und im Handel Gehör verschaffen können.

Unsere zufriedenen Kunden

Wir konnten bereits viele Kundinnen und Kunden unterstützen. Unsere Palette reicht von Privatkunden über Betriebe und Werkstätten bis hin zu Organisationen.

Ihre Kontaktaufnahme

Egal ob es um die Gutachtenerstellung für einen Unfallschaden, um die Bewertung Ihres Fahrzeugs oder um ein Wertgutachten geht – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gern!

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner im Bereich der Gutachtenerstellung, Schadenaufnahme, Fahrzeugbewertung und technischer Beratung.

Unsere Schwerpunkte

Schadengutachten aller Fahrzeuge

Nach einem Unfall stehen wir mit unserer umfassenden Expertise an Ihrer Seite.

Fahrzeugbewertungen

Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen oder müssen den Wert bei Behörden nachweisen? Dann beauftragen Sie uns für eine Fahrzeugbewertung!

Wertgutachten

Wir ermitteln den Marktwert Ihres Fahrzeugs, tagesaktuell und professionell.

Oldtimer-
bewertungen

Der Wert eines Oldtimers kann nur individuell bestimmt werden. Sichern Sie sich gleich Ihren Termin!uere blandit.

Häufige Fragen

Wer muss das Gutachten bezahlen und wie verhalte ich mich bei einem Haftpflichtschaden? Hier finden Sie die Antworten.

Unfallverhütungs-vorschriften

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, steht Ihnen das Recht zu, einen eigenen Gutachter zu beauftragen.