Fahrzeugbewertungen

Fahrzeugbewertungen

Unseren Fahrzeugbewertungen legen wir folgende Kriterien zugrunde:

Preisauskünfte aus Listen
 momentane Marktlage

In einem Unfallgutachten werden alle wichtigen Informationen zum Unfall und dessen Folgen vermerkt. Hierzu gehören auch die verschiedenen Werte des Unfallfahrzeugs, wie Zeitwert, Restwert oder Marktwert. Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Begriffe.

Zeitwert: Neuwert minus Wertminderung

Für gewöhnlich erhalten Geschädigte den Zeitwert ersetzt, also das, was der Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadensfalles noch wert war. Bei Kfz-Schäden wird jedoch meist nicht der Zeitwert erstattet, sondern der Wiederbeschaffungswert.

Restwert: Der Wert des beschädigten Fahrzeugs

Der Restwert gibt an, welchen Preis Sie noch erzielen würden, wenn Sie Ihren Unfallwagen nicht reparieren lassen, sondern im beschädigten Zustand verkaufen. Dieser Wert ist wichtig, um die entstandene Wertminderung beziffern zu können.

Marktwert: Der Wert des unbeschädigten Fahrzeugs beim Weiterverkauf

Nicht jeder Autobesitzer behält sein Auto so lange, bis es verschrottet werden muss. In den meisten Fällen wird das Auto irgendwann verkauft. Der Preis, den der Besitzer für seinen Gebrauchtwagen erzielen kann, ist der Marktwert.

Wiederbeschaffungswert: Wichtiger Wert bei Schadensgutachten

Nach einem Unfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, denselben Zustand herzustellen, der ohne Unfall geherrscht hätte. Das bedeutet, Sie müssen in die Lage versetzt werden, Ihren beschädigten Wagen ohne Verluste zu ersetzen. Der ausschlaggebende Wert ist hier der Wiederbeschaffungswert. Er fällt für gewöhnlich um bis zu 25 % höher aus als der Zeitwert, da hier die Wiederbeschaffungskosten, also die Händlermarge, mit einberechnet werden.

Neuwert: Der Wert eines Neuwagens

Der Neuwert gibt, wie der Name schon vermuten lässt, den Wert eines neuen Fahrzeugs an. Dieser Wert spielt also nur eine Rolle, wenn ein Neuwagen in einen Unfall verwickelt wurde.